Unsere Mietkonditionen

  1. Die Vermietung erfolgt ausschliesslich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Baumaschinen und Geräten.

  2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Auslieferung / Abholung und endet mit dem Tag der Abholung / Rückgabe.  

  3. Sämtliche Preise gelten für einen Einschichtbetrieb, also max. 8 Betriebsstunden pro Arbeitstag. Mehrstunden werden anteilsmäßig berechnet.

  4. Der Wochenmietpreis gilt ab 5 Arbeitstagen, der Monatspreis ab 20 Arbeitstagen.

  5. Der Ausfall des Betriebsstundenzählers ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

  6. Die Mietpreise verstehen sich bezogen auf normalen Verschleiß und Beanspruchung. Bei mehrschichtigem Betrieb oder außergewöhnnlichen Arbeitsbedingungen (z.Bsp Abbruch, Gießerei, Stahlwerke...) behalten wir uns vor, einen Zuschlag je nach Art der Mehrbelastung zu erheben. Eine solche Einsatzweise hat der Mieter spätestens bei der Anmietung anzuzeigen.  

  7. Treibstoffe, Öle, Fahrer und tägliche Wartung stellt der Mieter durch geeignetes und ausgebildetes Personal. Die Maschinen werden voll getankt ausgeliefert. Bei Rücklieferung wird die festgestellte Fehlmenge berechnet.

  8. Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Gerätes in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand.

  9. Die Reinigung und etwaige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

  10. Der Mieter trägt während der Mietzeit die Gefahr für die Verschlechterung und den Untergang der Mietsache. Ein Reparaturaufwand für die Behebung von Beschädigungen der Mietsache(z.Bsp. durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung) trägt der Mieter.

  11. Der Mieter kann eine Maschinenbruchversicherung abschliessen. Die Kosten betragen 5% des Nettomietpreises. Bei Anmietung größerer Geräte und Maschinen empfehlen wir dieses.

  12. Nicht rechtzeitig zurückgegebens Werkzeug und Zubehör wird dem Mieter weiter bis zur Rückgabe in Rechnung gestellt.

  13. Für Schäden, die dem Mieter durch einen Ausfall des vermieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

  14. Die Weitervermietung und Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

  15. Die Frachtkosten für Hin- u. Rücktransport werden gesondert in Rechnung gestellt. Bereitstellung ist grundsätzlich ab unserem Lager.

  16. Die Vermietung stellt eine Dienstleistung dar und ist deshalb nicht skontierfähig. Die Miete ist sofort nach Lieferung und Erhalt der Rechnung, netto und ohne Abzug fällig.

  17. Für Mietgeräte und Mietmaschinen erheben wir eine Kautionszahlung. Die Kaution ist in bar zu zahlen.

  18. Die gezahlte Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte mit den Mietkosten verrechnet.
     
  19. Ergänzend gelten unsere weiteren allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss.

Bis dahin können Sie uns gerne anrufen.